Umgang mit Diskriminierung im Bewerbungsprozess

Umgang mit Diskriminierung im Bewerbungsprozess

04.09.2020

Leider kommt es auch heutzutage immer noch vor, dass Menschen aufgrund bestimmter Merkmale bei der Personalauswahl benachteiligt werden. Trotz einiger Ansätze, Gleichberechtigung auch im Arbeitsleben umzusetzen, leiden immer noch viele unter dem Problem struktureller Benachteiligung. Trotz dieser Situation gibt es einige Tipps und Verhaltensweisen, die Sie anwenden können, um Diskriminierung dieser Art zu erkennen und zu umgehen. Am Ende sollten Sie sich dennoch darüber klar werden, ob Sie einen Job annehmen möchten, bei dem die Gefahr besteht, benachteiligt zu werden.

Formen von Diskriminierung

Zunächst einmal müssen Sie sich bewusst machen, dass Diskriminierung nicht immer direkt und offensichtlich passiert, sondern sich auch oftmals latent äußert. So sind beispielsweise intime Fragen im Jobinterview nach dem Familienstatus oder der Familienplanung bei Frauen eine klare Form von Diskriminierung, da bei Männern derartige Fragen sehr selten bis nie auftauchen. Ziel ist es, auch versteckte Formen der Benachteiligung zu erkennen und als BewerberIn in einem solchen Fall keine Kompromisse einzugehen.
Nicht selten werden Menschen mit Migrationshintergrund oder Deutsche, die einen ausländischen Nachnamen besitzen, Opfer von Diskriminierung. Dies äußert sich darin, dass jene Personen trotz ausreichender Qualifikationen und korrekter Unterlagen entweder nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden oder danach ohne jegliche Begründung eine Absage erhalten. Natürlich gibt es dabei auch Ausnahmefälle, bei denen andere Faktoren Einfluss auf die Entscheidung haben können. Trotzdem sind in den meisten Fällen Vorurteile und unbegründete Aversionen der Grund.
Weitere Charakteristika, die ein Grund für Benachteiligungen im Auswahlprozess sein können, sind zum Beispiel das Alter oder das Aussehen, beziehungsweise wenn man nicht dem allgemein akzeptierten Schönheitsideal entspricht.

Umgang mit Diskriminierung

Auf rechtlicher Seite gilt auch im Arbeitsleben und beim Bewerbungsverfahren seit 2006 das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“. Jenes sieht vor, dass niemand aufgrund bestimmter Kriterien, wie Alter, Geschlecht, Religion oder Herkunft benachteiligt oder diskriminiert werden darf. Dies berechtigt BewerberInnen Angaben wie Familienstand, Alter oder Muttersprache nicht mehr in den Bewerbungsunterlagen angeben zu müssen. Außerdem ist ein Bewerbungsfoto nicht mehr verpflichtend. Fraglich ist dabei natürlich, ob Sie nun zwar nichtmehr aufgrund von Vorurteilen, sondern wegen fehlender Angaben nachteilig behandelt werden. Dennoch ist es wichtig zu wissen, dass Sie sich im Notfall immer auf eine rechtliche Grundlage beziehen können, insbesondere dann, wenn Sie eine aktive Form von Diskriminierung erfahren und dagegen rechtlich vorgehen möchten.
Es gibt Faktoren, die eine mögliche Diskriminierung begünstigen bzw. Hinweise, die Aufschluss darüber geben können:

  • In der Stellenbeschreibung wird keine Rücksicht auf genderneutrale Ausdrücke genommen (z.B. „Kaufmann gesucht“).
  • In der Stellenbeschreibung wird eine bestimmte Altersgruppe explizit angesprochen.
  • Es werden ausdrücklich Bewerbungsunterlagen mit Foto und persönlichen Angaben gewünscht.
  • Das Vorstellungsgespräch wird von einer Person allein durchgeführt (besser wären zwei Personen, bei der eine die protokollierende Funktion wahrnimmt).

In Fällen, bei denen ein, vielleicht sogar mehrere solcher Faktoren auftreten, ist es ratsam, die Jobauswahl noch einmal zu überdenken, egal zu welcher Gruppe man sich zugehörig fühlt.
Doch selbst wenn Sie die Hinweise beachten, kann es trotzdem zu einer diskriminierenden Behandlung kommen. Um diese zu umgehen, geben wir Ihnen weitere hilfreiche Tipps:

  • Benutzen Sie statt eines klassischen Bewerbungsfotos ein Foto, das ein Arbeitsergebnis zeigt., So weisen Sie gleich auf Ihre Kompetenz hin.
  • Um Vorurteile aufgrund eines ausländischen Namens oder Aussehens zu vermeiden, können Sie offensiv darauf hinweisen (z.B. in der ersten E-Mail „Mein Name ist zwar schwer auszusprechen, aber ich spreche perfekt Deutsch, oder: Ich bin in Deutschland geboren.“).
  • Nutzen Sie Ihre Fähigkeiten zu Ihrem Vorteil bzw. weisen Sie beim Erstkontakt oder im Jobinterview gezielt darauf hin, dass Sie aufgrund Ihrer Herkunft von großem Mehrwert für das Unternehmen sind (z.B. besondere Sprachkenntnisse, Umgang mit kulturellen Unterschieden, Diversität im Unternehmen).
  • Machen Sie sich vor allem als Frau Ihre Stärken bewusst und tragen Sie diese selbstbewusst nach außen. So haben Sie gleich ein sicheres Auftreten und man wird Sie eher nach Ihren Kompetenzen beurteilen.

Für Fragen und Hilfe stehen Ihnen unsere kompetenten Coaches von Karrierecoach München immer gerne zur Seite!

Interessant zu wissen:

In den USA ist es schon seit vielen Jahren obligatorisch, alle persönlichen Angaben aus dem Lebenslauf und dem Anschreiben zu entfernen. Falls Sie diese Informationen dennoch angeführt haben, kann dies sogar der Grund für eine Absage gewesen sein.
Artikel von: Antonia Barbarino (Karrierecoach München)