Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS)

100% geförderte Coachings in Zusammenarbeit mit unseren zertifzierten Partnern, der Tasys GmbH und der Additsoft GmbH

Sie haben einen AVGS?

Melden Sie sich in diesem Fall jederzeit direkt bei Karrierecoach München.

Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren zertifzierten Partnern Tasys und Additsoft haben wir die Möglichkeit, Coachings, die zu 100 % von der Agentur für Arbeit gefördert werden, für Sie durchzuführen: berufliche Coachings, systemische Coachings und Existenzgründungscoachings. Die Additsoft ist ein nach AZAV zertifiziertes Bildungsunternehmen mit eigenen Bildungsmaßnahmen, die sie an verschiedenen Standorten durchführt. Wir sind der Partner vor Ort in München.

Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?

Alle Menschen, die bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende wie:

  • arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger (also auch ohne Alg 1 oder Alg 2)
  • Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
  • Selbstständige sowie Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III)
  • Soldat*innen bei Beendigung des Wehrdienstes
  • Beschäftige in Transfer- und Auffanggesellschaften

Wichtige Infos zur AZAV:

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 wurde ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das SGB III eingefügt. Die AZWV wurde durch eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgelöst, die im Wesentlichen Regelungen zur Trägernahmezulassung und zum Zulassungsverfahren enthält.

Die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitsuchende herausgegebenen Bildungsgutscheine bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) können nur für nach AZAV zertifizierte Bildungsmaßnahmen bei entsprechend zertifizierten Bildungsträgern eingelöst werden bzw. bei entsprechend zertifizierten Personalvermittlungsunternehmen.

Die AZAV gliedert die Bildungsträger bzw. Personalvermittlungsunternehmen nach verschiedenen Fachbereiche:

  1. Aktivierung und berufliche Eingliederung
  2. Private Arbeitsvermittler
  3. Berufswahl und Berufsausbildung
  4. Berufliche Weiterbildung
  5. Transferleistungen
  6. REHA-spezifische Maßnahmen

Die Zulassung von Trägern erfolgt über eine Dokumentenprüfung und ein anschließendes Vor-Ort-Audit, während es sich bei Maßnahmenzulassungen in der Regel um eine Dokumentenprüfung handelt. Die in der AZAV beschriebenen Anforderungen werden durch die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III und Umsetzungshinweise nach § 6 Abs. 2 AZAV der Bundesagentur für Arbeit konkretisiert und sind verbindlich.

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