100% geförderte Coachings in Zusammenarbeit mit unseren zertifzierten Partnern, der Tasys GmbH und der Additsoft GmbH
Benötigen Sie Unterstützung für Ihren beruflichen (Wieder-)Einstieg oder möchten Sie sich neu orientieren?
Dann sind wir – Karrierecoach München – der richtige Partner für Sie! Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) von Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter bieten wir Ihnen umfassende und kostenfreie Unterstützung für einen erfolgreichen Neustart, individuell auf Sie zugeschnitten.
Unsere Leistungen / unser Angebot:
- 100% geförderte AVGS-Coachings: In Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Partnern Tasys GmbH und Additsoft GmbH bieten wir Ihnen diverse Coachings und fachliche Weiterbildungen. So helfen wir Ihnen, sich schnell wieder im Berufsleben zurechtzufinden.
- Individuelle Unterstützung: Berufliche Coachings, systemische Coachings und Existenzgründungscoachings, durchgeführt von Karrierecoach München (in Zusammenarbeit mit Tasys und Additsoft ( nach AZAV zertifizierte Bildungsunternehmen).
- Die Coachings können in Präsenz bei uns im Büro in der Viktoriastraße 1 in München, online oder im Mix Präsenz und online
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Haben Sie bereits einen AVGS?
Dann melden Sie sich direkt bei Karrierecoach München. Wir sind Ihr Partner vor Ort in München und unterstützen Sie mit Coachings, die zu 100 % von der Agentur für Arbeit gefördert werden.
Haben Sie noch keinen AVGS?
Kein Problem! Wenden Sie sich einfach an Ihre Berater*innen bzw. Sachbearbeiter*innen bei der Arbeitsagentur oder beim für Sie zuständigen Jobcenter.
Tipp: Überlegen Sie sich im Vorfeld einige überzeugende Argumente, warum ein AVGS-Coaching für Ihre Situation ideal oder unbedingt notwendig ist. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Beantragung und freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?
Alle, die bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind, können einen AVGS beantragen. Dazu zählen:
- Arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger (ohne ALG I oder ALG II)
- Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
- Selbstständige sowie Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III)
- Soldat*innen nach Beendigung des Wehrdienstes
- Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften
Wichtige Infos zur AZAV:
- Gesetzliche Grundlage: Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 hat ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das SGB III eingefügt.
- Zertifizierung: Bildungsgutscheine bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) können nur für nach AZAV zertifizierte Bildungsmaßnahmen bei entsprechend zertifizierten Bildungsträgern oder Personalvermittlungsunternehmen eingelöst werden.
- Fachbereiche: Die AZAV gliedert Bildungsträger und Personalvermittlungsunternehmen nach folgenden Fachbereichen:
- Aktivierung und berufliche Eingliederung
- Private Arbeitsvermittler
- Berufswahl und Berufsausbildung
- Berufliche Weiterbildung
- Transferleistungen
- REHA-spezifische Maßnahmen
Zulassungsverfahren:
- Die Zulassung von Trägern erfolgt über eine Dokumentenprüfung und ein anschließendes Vor-Ort-Audit.
- Maßnahmenzulassungen erfolgen in der Regel durch eine Dokumentenprüfung.
- Die Anforderungen der AZAV werden durch Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III und Umsetzungshinweise nach § 6 Abs. 2 AZAV der Bundesagentur für Arbeit konkretisiert und sind verbindlich.
Karrierecoach München – Flyer Infos AVGS Coaching
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