04.09.2014 von Walter Feichtner
Arbeitszeugnisse sind neben Ausbildungs- und Studienzeugnissen in der Bewerbungsmappe unabdingbar. Die meisten Arbeitgeber bestehen heutzutage darauf. Das Zeugnis entspricht einer Urkunde über ein vergangenes oder auch aktuelles Beschäftigungsverhältnis und sagt daher viel über Ihre Leistungsfähigkeit als Mitarbeiter aus.
Arbeitszeugnisse sind wie folgt aufgebaut: kurze Einleitung – Unternehmensbeschreibung – Erläuterung der Aufgabengebiete – Gesamtbewertung Ihrer fachlichen und persönlichen Kompetenzen – Leistungsbeurteilung – Zukunftswünsche – Grund des Ausscheidens (außer beim Zwischenzeugnis).
Jedes Zeugnis sollte diese Bestandteile beinhalten. Die Leistungsbeurteilung untergliedert sich in verschiedene Kriterien. Dabei werden Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Arbeitsweise, Arbeitserfolg, Fachkenntnisse, Verhalten intern/extern und die Leistungseinschätzung bewertet. Diese Punkte bilden die Grundlage für das Herauslesen der Gesamt-Zeugnisnote.
Zu Beginn achtet der Personaler jedoch nicht auf die detaillierte Leistungsbeurteilung, sondern trifft seine Vorauswahl durch das Prüfen der Gesamtbewertung am Schluss des Zeugnisses. Für ihn ist es auch von Bedeutung, aus welchem Grund das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Zusätzlich ist dem Personaler auch der Zukunftswunsch des Arbeitgebers wichtig, denn daraus ist ersichtlich, ob er das Ausscheiden des Mitarbeiters bedauert oder ihm alles Gute für die Zukunft wünscht. Erst im zweiten Schritt widmet sich der Personaler der Aufgabenbeschreibung sowie der Leistungsbeurteilung und macht sich so ein detaillierteres Bild vom Bewerber.
Alle den Bewerbungsunterlagen zugehörigen Dokumente (Anschreiben, Lebenslauf, ggf. Kompetenzprofil und Zeugnisse) bilden die Basis für die Entscheidung, ob ein Bewerber zu einem Unternehmen passt oder nicht.