Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS)

100% geförderte Coachings in Zusammenarbeit mit unseren zertifzierten Partnern, der Tasys GmbH und der Additsoft GmbH

Benötigen Sie Unterstützung für Ihren beruflichen (Wieder-)Einstieg oder möchten Sie sich neu orientieren?

Dann sind wir – Karrierecoach München – der richtige Partner für Sie! Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter bieten wir Ihnen umfassende und kostenfreie Unterstützung für einen erfolgreichen Neustart, individuell auf Sie zugeschnitten.

 

Unsere Leistungen / unser Angebot:

  • 100% geförderte Coachings: In Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Partnern Tasys GmbH und Additsoft GmbH bieten wir Ihnen diverse Coachings und fachliche Weiterbildungen. So helfen wir Ihnen, sich schnell wieder im Berufsleben zurechtzufinden.
  • Individuelle Unterstützung: Berufliche Coachings, systemische Coachings und Existenzgründungscoachings, durchgeführt von Karrierecoach München (in Zusammenarbeit mit Tasys und Additsoft ( nach AZAV zertifizierte Bildungsunternehmen).
  • Die Coachings können in Präsenz bei uns im Büro in der Viktoriastraße 1 in München, online oder im Mix Präsenz und online

Haben Sie bereits einen AVGS?

Dann melden Sie sich direkt bei Karrierecoach München. Wir sind Ihr Partner vor Ort in München und unterstützen Sie mit Coachings, die zu 100 % von der Agentur für Arbeit gefördert werden.

 

Haben Sie noch keinen AVGS?

Kein Problem! Wenden Sie sich einfach an Ihre Berater*innen bzw. Sachbearbeiter*innen bei der Arbeitsagentur oder beim für Sie zuständigen Jobcenter.

Tipp: Überlegen Sie sich im Vorfeld einige überzeugende Argumente, warum ein AVGS-Coaching für Ihre Situation ideal oder unbedingt notwendig ist. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Beantragung und freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

 

Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?

Alle, die bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind, können einen AVGS beantragen. Dazu zählen:

  • Arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger (ohne ALG I oder ALG II)
  • Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
  • Selbstständige sowie Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III)
  • Soldat*innen nach Beendigung des Wehrdienstes
  • Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften

 

Wichtige Infos zur AZAV:

  • Gesetzliche Grundlage: Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 hat ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das SGB III eingefügt.
  • Zertifizierung: Bildungsgutscheine bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) können nur für nach AZAV zertifizierte Bildungsmaßnahmen bei entsprechend zertifizierten Bildungsträgern oder Personalvermittlungsunternehmen eingelöst werden.
  • Fachbereiche: Die AZAV gliedert Bildungsträger und Personalvermittlungsunternehmen nach folgenden Fachbereichen:
  1. Aktivierung und berufliche Eingliederung
  2. Private Arbeitsvermittler
  3. Berufswahl und Berufsausbildung
  4. Berufliche Weiterbildung
  5. Transferleistungen
  6. REHA-spezifische Maßnahmen

Zulassungsverfahren:

  • Die Zulassung von Trägern erfolgt über eine Dokumentenprüfung und ein anschließendes Vor-Ort-Audit.
  • Maßnahmenzulassungen erfolgen in der Regel durch eine Dokumentenprüfung.
  • Die Anforderungen der AZAV werden durch Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III und Umsetzungshinweise nach § 6 Abs. 2 AZAV der Bundesagentur für Arbeit konkretisiert und sind verbindlich.

 

Melden Sie sich jederzeit, wenn wir Sie unterstützen können bzw. wenn Sie weitere Fragen haben.